
WALD RODEN FÜR PARKPLÄTZE?!
Schriftverkehr
Liebe Mitstreiter,
die Einreichung unseres Einspruches zum Ende der Einspruchsfrist (31.05.2021) hat zu einer Stellungnahme seitens unseres Bürgermeisters geführt. Die meisten Unterzeichner der Petition haben den Brief wahrscheinlich zugestellt bekommen – für alle, die die Stellungnahme bisher nicht einsehen konnten, stellen wir sie hier zur Ansicht zur Verfügung.
Allerdings sind in unseren Augen einige Sachverhalte nicht korrekt dargestellt worden – daher haben wir eine Antwort an Herrn Greiber verfasst, die wir euch hier ebenfalls transparent machen möchten. Wir werden künftig hier über die weitere Kommunikation informieren.
Stellungnahme
Bürgermeister Greiber
Antwortbrief
Familie Seuren
DANKE
Der Anfang ist gemacht. Vielen Dank für die zahlreichen Unterschriften und Unterstützer!
Wir haben den ersten Meilenstein erreicht und zum Ende der Einspruchsfrist (31.05.2021) die geforderten Unterschriften eingereicht. Es sind aktuell über 500 Unterschriften zusammengekommen, vielen Dank dafür.
Aber jede weitere Stimme zählt. Wir sammeln also weiter und planen noch weitere Aktionen.
Macht mit – der Wald muss bleiben!
EINSPRUCH
hiermit erheben wir Einspruch gegen die von Ihnen veröffentlichte Aufstellung des Bebauungsplans „Rathauspark“. Grund hierfür ist u.a. die bestehende Unverhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rodung eines Teilabschnitts des Hostenbacher Wäldchens (Flurstück 3/575) zur Erschaffung von zusätzlichen Parkplätzen nebst Zu- und Abwegung, die vor allem öffentliche, aber auch nachbarliche private Interessen stark tangieren.
Die Parksituation erscheint nicht „prekär“, denkt man an eine Vielzahl schon bestehender Parkmöglichkeiten in nächster Nähe. Unabhängig der Fülle von Parkplätzen auf dem nahen Marktplatz hat die Gemeinde schon etliche Parkplätze im nördlichen Bereich der Parkanlage unmittelbar an der Straße geschaffen. In diesem Bereich gäbe es planerische Möglichkeiten, diese zu optimieren und weitere Parkmöglichkeiten zu kreieren, um auf die gewünschte Anzahl von 43 Parkplätzen zu kommen. Die Planung verhält sich zu dieser umweltschonenden Möglichkeit überhaupt nicht. Dies ist ein eklatanter Planungsfehler, eine Abwägung zur äußerst umweltbelastenden Planung (siehe Argumente unten) wird nicht vorgenommen. Stattdessen werden Eingriffe in Natur und Umwelt geplant, die massiv sind und völlig ohne Not präferiert werden. Die beabsichtigte Waldrodung auf Flurstück 3/575 schafft gemäß ihrer veröffentlichten Planung lediglich 19 der angestrebten 43 Parkplätze. Eine solche Bauleitplanung widerspricht in Bezug auf das Ziel „Parkplätze“ jeglichen Verhältnismäßigkeitserwägungen und beachtet keine schonenderen Eingriffe in Natur und Landschaft. Schon deshalb ist sie rechtswidrig und aufzuheben.
Dieser Teil der geplanten Neugestaltung des Rathausparks ist somit eine ohne Gemeinwohlnutzen, dafür aber erheblichen negativen Umweltfolgen. Auch liegt keinerlei Veranlassung vor, bei dieser Maßnahme die Auswirkungen auf den benachbarten Wald und die dort beheimateten Tiere zu vernachlässigen und keine Waldausgleichsflächen zu benennen.
Der Einspruch richtet sich im Wesentlichen gegen die folgenden Punkte:
- Durch die Unverhältnismäßigkeit, Unwirtschaftlichkeit und fehlende Nachhaltigkeit der Maßnahme steht die Planung in krassem Widerspruch zu § 1 Abs. 5 BauGB, wonach es heißt: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung. […]“.
- Die Aufstellung geschieht im beschleunigten Verfahren. Die überplanende Grundfläche ist mit 3,5 ha angegeben. Nach § 13a Abs.1 Satz 2 BauGB ist ab einer Grundfläche von 2 ha mindestens überschlägig zu prüfen, „dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.“ Die geplante Versiegelung (Parkplätze, Straße, Spielbereich) ist auch erheblich und dürfte die Größenordnung erfüllen, die ein beschleunigtes Verfahren ausschließt
- Ungeachtet der vorgenannten Paragrafen, die u.E. schon ein beschleunigtes Verfahren verbieten, bitten wir um eine unabhängige Umweltprüfung. Insbesondere die fehlende Prüfung gemäß § 1 Abs. 6 Satz 7 a), c), h) und i) BauGB und mit Hinblick auf „die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität“ (§ 50 BImSchG) sehen wir kritisch. „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ (§ 1a Abs. 5 BauGB). Analog liegt u.E. auch ein Verstoß gegen § 50 BImSchG vor, weil in der veröffentlichten Begründung weder die Prüfung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte durchgeführt noch Zielwerte definiert wurden. Aufgrund der Ausweisung als Wohngebiet und der intensiven Nutzung des Kinderspielplatzes, sollte, besonders im Hinblick auf die bereits stark befahrene Hauptstraße, die bestmögliche Luftqualität vorrangig sein, um vermehrte gesundheitliche Folgen von erhöhten Feinstaub-, Ozon-, CO2- und Stickoxid-Konzentrationen -vor allem für Kinder- abzuwenden.
- Die Bodenversieglung ist zu begrenzen (§1a Abs. 2 BauGB), „die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden.“
- Das beschleunigte Verfahren hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen zum Gebietsschutz und zum Artenschutz in der Bauleitplanung. Die Artenschutzprüfung durch die Gemeinde ist daher weiterhin notwendig und zu dokumentieren (§ 44 BNatSchG) und durch eine unabhängige Stelle zu verifizieren.
- Durch die geplante Umbauung des Kinderspielplatzes von 3 Seiten durch Verkehrsflächen ohne Fußgängerwege wird die Verkehrssicherheit der Kinder gegenüber heute deutlich verschlechtert. Zumindest eine Ausweisung als Spielstraße ist zu prüfen.
Zusammenfassend sind die in ihrer Begründung durchgeführten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB in folgenden Punkten nicht korrekt, nicht von unabhängiger Stelle geprüft bzw. nicht berücksichtigt:
- Fehlende Belege für die bestehende „prekäre Parksituation“ und das zunehmende Mehraufkommen von Besuchen des Spurker Friedhofs. Es fehlen jegliche Abwägungen zu alternativen Parkkonzepten.
- Behauptung dass „keine erheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes“ zu erwarten seien ist nicht ausreichend untersucht oder belegt.
- Verschlechterung der Verkehrssicherheit für den Kinderspielplatz (siehe 6.)
- Behauptung dass „keine Auswirkungen auf die Belange des Hochwasserschutzes“ zu erwarten seien ist nicht ausreichend untersucht oder belegt.
- Behauptung dass „keine signifikant nachteiligen Auswirkungen auf die Belange des Klimas“ zu erwarten seien ist nicht untersucht und nicht zutreffend.
- Behauptung dass „keine signifikante Beeinträchtigung privater Belange“ zu erwarten seien ist nicht untersucht und nicht zutreffend.
- Das Gebot zum Erhalt bestmöglicher Luftqualität wird nicht eingehalten.
Dem Projekt „Rathauspark“ stehen wir generell positiv gegenüber. Die vorgebrachten Einsprüche richten sich primär gegen die Rodung des Waldes zur Schaffung von Straße und Parkplätzen. Wir hoffen auf eine konstruktive Stellungnahme.
Ohne dass es die Bauleitplanung unmittelbar betrifft, wird jeder einzelne der geplanten 19 Parkplätze im Waldstück nach Rodung und Erschließung den Haushalt mit über 10.000€ pro Parkplatz belasten! Obwohl deutlich kostengünstigere Alternativen in der näheren Umgebung zur Verfügung stünden. Dies ist insbesondere mit Blick auf die hohe Verschuldung der Gemeinde Wadgassen haushalts- und kommunal(aufsichts)rechtlich mehr als problematisch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hana Seuren Dr. Simon Seuren
Verteiler:
Bürgermeister Sebastian Greiber
Bauamt der Gemeinde Wadgassen
Fraktionsvorsitzende des Gemeinderats Wadgassen
521 Unterschriften
und es werden ständig mehr...
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Dr. Klemens Frey
DeutschlandUnterschrieben
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Martina Ohm
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Jürgen Remark
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Tanja Eickhoff
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Anne Hess
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